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Kommissionssitzung am 15./16. November 2018 zum Thema "Tarifvertrag": Im Schatten großer Erzählungen?

Tarifverträge als Gegenstand kollektiven Erinnerns und die Repräsentation sozialer Demokratie in deutschen Museen standen auf dem Programm, als die Kommission „Erinnerungskulturen der sozialen Demokratie“ am 15. und 16. November 2018 im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets zu ihrer dritten Sitzung zusammenkam. Eins hatten beide Themen gemeinsam: Sie stehen im Schatten von anderen, größeren Erzählungen.

Wolfgang Jäger war für die Kommission der Frage nachgegangen, wie die Geschichte sozialer Demokratie in Museen in Deutschland repräsentiert wird. Konkret im Blick hatte er dabei die Darstellung von Arbeitsbedingungen, sozialen Konflikten und kollektiver Interessenvertretung, des Bildungswesens, der Sozialversicherung, der Integration von Migrant_innen sowie des Kampfes um Gleichstellung der Geschlechter. Auch wenn die Geschichte sozialer Demokratie in Museen im Großen und Ganzen eher unterrepräsentiert sei, lieferte die beispielhafte Untersuchung verschiedener Museen durchaus unterschiedliche Ergebnisse.

So sei die soziale Demokratie im Deutschen Historischen Museum, Berlin, eher randständig, was Jäger vor allem mit der konservativen Museumsästhetik und dem elitengeschichtlichen Zugriff der Dauerausstellung erklärte. Im Haus der Geschichte der Bundesrepublik, Bonn, hingegen sei die Geschichte sozialer Demokratie in die Ausstellung integriert. Jedoch bestünde bei Themen wie Tarifautonomie und Mitbestimmung Aktualisierungsbedarf. Beim Museum der Arbeit, Hamburg, finde sich ein klarer Fokus auf die Ungleichheit von Männern und Frauen in der Arbeitswelt. Gelungene Inszenierungen zur Geschichte der sozialen Demokratie gäbe es im Technoseum, Mannheim, doch würden diese durch das Technikangebot in den Hintergrund gedrängt. Im Ruhr-Museum, Essen, schließlich, das nur einen Teil seiner Ausstellung der Geschichte der Region widmet, bleibe nicht viel Platz für die Geschichte der sozialen Demokratie, die aber als Konfliktgeschichte durchaus dargestellt werde. Es bestünde also durchaus Potential, die deutsche Museumslandschaft im Sinne von Erinnerungskulturen sozialer Demokratie zu erweitern. Doch, so wurde in der Diskussion deutlich, dürfe sich diese Erweiterung nicht auf eine Ergänzung bestehender Meistererzählungen – beispielsweise der gelungenen Demokratisierung der Bundesrepublik – beschränken.

Der zweite Sitzungstag widmete sich der Erinnerungsgeschichte des Tarifvertrages. Prof. Dr. Karl Christian Führers Papier (Universität Hamburg) ging der Frage nach, inwiefern Tarifverträge und ihr Zustandekommen als Gegenstand von Erinnerungskulturen sozialer Demokratie betrachtet werden können. Zwar konnte Führer seine Thesen nicht persönlich vorstellen, dennoch wurden sie intensiv diskutiert. Dem System der Tarifautonomie sei eine gewisse Geschichtsvergessenheit fast inhärent, da in Tarifverträgen als strikt zeitbezogenen Dokumenten die jeweils aktuelle soziale Lage und gegenwärtige Machtverhältnisse ausgehandelt würden. Historische Dimensionen, die Gewerkschaftsarbeit dennoch habe, seien den Handelnden nicht immer bewusst. Zudem seien Tarifverträge häufig so differenziert, dass sie schon zeitgenössisch von den meisten Gewerkschaftsmitgliedern nicht verstanden werden könnten.

Anhand des Streiks im Öffentlichen Dienst 1974 zeigt Führer, dass die Erinnerungen verschiedener betroffener Akteur_innen nicht in einer Erzählung aufgehen. Während der Tarifvertrag und der damit verbundene Streik aus Organisationsperspektive als Erfolg erinnert worden sei, hätte bei denjenigen Mitgliedern, die den Streik hauptsächlich getragen hatten, Enttäuschung vorgeherrscht. Da diese eher weniger verdienten, war für sie die nicht eingelöste Forderung nach einem höheren Sockelbetrag zentral gewesen. Von der zweistelligen prozentualen Lohnerhöhung, die den Streik zu einem der erfolgreichsten der Geschichte der Bundesrepublik machte, hatten sie deutlich weniger als die höheren Einkommensstufen. So werde der erfolgreiche Streik von den Aktivst_innen eher als Enttäuschung erinnert.

In seinem weit ausgreifenden Beitrag zur Erinnerungsgeschichte des Tarifvertrages in Deutschland warf Dr. Rudolf Tschirbs (Bochum) verschiedene Schlaglichter auf den Gegenstand, von denen hier nur wenige aufgegriffen werden können. Die Gründung der Zentralarbeitsgemeinschaft durch das Stinnes-Legien-Abkommen am 15. November 1918 hätte ein Erinnerungsort des Tarifwesens werden können. Doch „politische Phantasten und aufständische Belegschaften“, so Tschirbs, denen das Erreichte nicht weit genug gegangen war, so wie Fehlurteile der deutschen Geschichtswissenschaft, hätten dem entgegengestanden.

Dennoch zeigte Tschirbs, dass die Neugestaltung des Tarifwesens nach 1945 auch auf Erinnerungen an die Weimarer Republik fußte. Als Beispiel führte er die negative Konnotation der staatlichen Schlichtung in der Erinnerung der Gewerkschaften an. Ebenfalls hervorzuheben ist Tschirbs´ Hinweis, dass sich die Erinnerung an den Tarifvertrag als schematisches Instrument nur aufrechterhalten ließ, weil Flexibilisierungen, wie für die Südrandzechen des Bergbaus im Ruhrgebiet schon zum Anfang der Weimarer Republik, vergessen worden sind. Hier durften wirtschaftlich schwächere Zechen Lohnuntergrenzen unterschreiten.

Mit Blick auf zwei Protagonisten der Gewerkschaftsgeschichte in der Bundesrepublik arbeitete Tschirbs schließlich einen interessanten Gegensatz heraus. Der ‚linke‘ IG Metall-Vorsitzende Otto Brenner habe in seinen Erinnerungen der Tarifpolitik nicht viel Platz eingeräumt. Neben der zunehmenden, nicht erinnerungswürdigen Selbstverständlichkeit von Tarifpolitik, die sich darin spiegele, verwies Tschirbs zur Erklärung darauf, dass Brenners Gewerkschaftspolitik auch auf eine Neuordnung der Wirtschaft abgezielt habe, die kein Gegenstand von Tarifpolitik ist. Anders ist der Befund beim sozialpartnerschaftlich agierenden Hermann Rappe. Hier seien die Erfolge der Sozialpartnerschaft positiver konnotiert und daher präsenter.

Dieser interessanten Einblicke in die Erinnerungsgeschichte des Tarifvertrages zum Trotz zeigte sich: Gegenstand des kollektiven Erinnerns sind weniger Tarifpolitik oder der Tarifvertrag als solcher. Dies sind vielmehr die mit diesen verbundenen großen Streiks und Aussperrungen. Tarifpolitische Erfolge, die ohne Arbeitskämpfe erreicht worden sind, werden daher selten Teil des kollektiven Gedächtnisses.

Ulf Teichmann

 

Weiterführende Links

Wolfgang Jäger beim Institut für soziale Bewegungen

Karl Christian Führer bei der Universität Hamburg

Arbeistpapiere zur Sitzung

Rudolf Tschirbs: Arbeit am Gedächtnis. Archipel der Erinnerungen an den Tarifvertrag

Wolfgang Jäger - Soziale Demokratie im Museum
 


ZUM THEMA

Welche Narrative der Tarifvertragsparteien haben sich in den unterschiedlichen Phasen der deutschen Geschichte herausgebildet und wie wurden und werden die großen Etappen der Herausbildung der Institution Tarifvertrag und die großen Tarifauseinandersetzungen erinnert? Wie werden die Rollen der Tarifparteien und des Staates in der Erinnerungsgeschichte des Tarifwesens bewertet? Lassen sich hieraus Rückschlüsse ziehen auf das Verhältnis der Erinnernden zu den Prinzipien der sozialen Demokratie?